Welche Voraussetzungen gelten für die Inbetriebnahme?

Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage unterliegt bestimmten Vorgaben. Der Installationsbetrieb übernimmt die Anmeldung der Photovoltaikanlage beim Stromnetzbetreiber, damit die Anlage genehmigt werden kann. Hierbei sind sowohl die technischen Anschlussbedingungen des normgebenden Verbandes Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) als auch des Netzbetreibers zu beachten. Die Anmeldung und Fertigmeldung der Anlage erfordert das Einreichen von Formularen, die sich von Netzbetreiber zu Netzbetreiber unterscheiden. Zumeist stellen die Netzbetreiber benötigte Unterlagen selbst schon auf ihren Websites zur Verfügung. Gegebenenfalls ist noch ein Zählertausch notwendig. Nach dem Einbau des Zweirichtungszählers durch den Netzbetreiber schaltet dann der Installationsbetrieb die PV-Anlage ein. Der Anlagenbetreiber muss  sich noch in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen, indem er die PV-Anlage und gegebenenfalls ebenso den Stromspeicher online anmeldet. Übrigens sind im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur genauso technische Änderungen, ein Betreiberwechsel oder die Stilllegung einer Anlage anzugeben. Details zu den Vorgaben der Inbetriebnahme enthält dieser Link:

https://www.solaranlage-ratgeber.de/photovoltaik/photovoltaik-planung/anmeldung

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