Welche Finanzierungsmöglichkeiten gewähren Kreditinstitute?
Personen, die sich eine Anlage anschaffen, können für Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher den Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen (Stand April 2022). Unter Punkt 1 im Merkblatt „KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard“ wird dazu näher ausgeführt, die Errichtung, die Erweiterung und der Erwerb von Anlagen zu fördern, wenn jene die technischen Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfüllen. Inbegriffen sind hierfür erforderliche Planungs-, Projektierungs- und Installationsmaßnahmen.
Die Vergabe des genannten Kredits ist an die Bedingung geknüpft, dass der Anlagenbetreiber zum Teil eigenen Strom in das öffentliche Netz einspeist. Der Anlagenbetreiber erhält den Kredit nicht direkt über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, sondern über einen Finanzierungspartner wie einer Bank oder Sparkasse. Der Finanzierungspartner stellt den Kreditantrag für den Kreditnehmer bei der KfW. Nach deren Förderungszusage schließt der Anlagenbetreiber mit dem Kreditgeber den Kreditvertrag ab. Hierfür verlangen manche Finanzierungspartner die Eintragung der Photovoltaikanlage in das Grundbuch, was einen gewissen Aufwand erfordert und weitere Kosten verursacht. Der jeweilige Zinssatz für den Kredit richtet sich insbesondere nach den wirtschaftlichen Verhältnissen und Sicherheitsleistungen des Kreditnehmers. Der Zinssatz wird erst am Tag der Kreditzusage genau festgelegt, weil der Zinssatz auch von der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt abhängt. Zu den Zinssätzen, den Kreditlaufzeiten und der Zinsbindung geben zwei KfW-Weblinks Auskunft:
Was die Kombination mit anderen Förderungen anbetrifft, weist die KfW auf folgenden Sachverhalt hin: „Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung aus diesem Programm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) im Rahmen der zulässigen Beihilfeobergrenzen möglich. Für Stromerzeugungsanlagen gilt: Sofern für diese Anlagen eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder eine vergleichbare staatliche Förderung (zum Beispiel in Gestalt einer Einspeisevergütung) in Anspruch genommen wird, darf die Anlage nur mit einem KfW-Kredit ohne staatliche Beihilfen finanziert werden. Die Kombination mit weiteren Förderprodukten ist nur dann möglich, wenn diese ebenfalls keine staatlichen Beihilfen enthalten.“
Ausführliche Informationen zu dem Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) finden sich sowohl in dem bereits erwähnten Merkblatt als auch unter diesem KfW-Link:
Kreditinstitute treten nicht nur als Finanzpartner für den KfW-Kredit auf. Darüber hinaus bieten manche Kreditinstitute wie beispielsweise sozial-ökologisch ausgerichtete Banken gleichfalls spezielle Solarkredite und konventionelle Finanzierungsprogramme an. Folgende Weblinks stellen einzelne Banken und Sparkassen als Beispiele mit den jeweiligen Konditionen vor: