Was ändert sich für mich?

Die Mieter werden vom Insolvenzverwalter angeschrieben und über das weitere Vorgehen informiert. Bitte beachten Sie die Hinweise in Ihrem Anschreiben.

Wenn Sie eine laufende Anlage und keine Schwierigkeiten haben, ändert sich für Sie als Mieter voraussichtlich nichts. Sie haben kein Sonderkündigungsrecht wegen der Insolvenz. In Kürze wird der Einzug der Miete durch den Insolvenzverwalter wieder aufgenommen.

Wenn Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Anlage haben und ggf. deshalb in der Vergangenheit bereits Zahlungen an die Gesellschaft eingestellt haben, muss der Insolvenzverwalter ermitteln aus welchen Gründen dies der Fall war, um prüfen zu können wie mit Ihren Mietvertrag umgegangen werden kann. In diesem Fall werden Sie voraussichtlich einen Fragebogen erhalten, den Sie bitte ausfüllen und zeitnah wieder zurückschicken möchten.

Wieso muss ich weiterbezahlen, wenn die MEP Solar Miet & Service III GmbH Insolvent ist?

Die Insolvenz der Gesellschaft führt nicht dazu, dass Ihnen ein Kündigungsrecht zusteht. Da die Anlage nur gemietet ist und Ihnen nicht gehört, ist in den Fällen, in denen der Betrieb störungsfrei erfolgt und der Insolvenzverwalter Ihnen eine entsprechende Mitteilung übersandt hat, auch die Miete weiterhin zu entrichten.

An wen muss ich mich mit technischen Fragen/Problemen wenden?

Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der FinanzDesk Solar Management, damit Ihre Anfrage individuell bearbeitet werden kann.

Ansprechpartner für allgemeine Fragen?

Die Mitarbeiter der FinanzDesk Solar Management stehen Ihnen für allgemeine Fragen gerne zur Verfügung.

Kontaktdaten?

Telefon: 0211/9099 37-60

Fax:        0211/9099 37-70

E-Mail:    solar@finanzdesk.de

Wann sind Sie erreichbar?

Sie erreichen uns telefonisch Montags bis Samstags in der Zeit von 08:30 bis 18:00 Uhr unter Telefon 0211/9099 37-60. Oder nutzen Sie einfach das praktische Kontaktformular!

Was passiert mit meinen Daten?

Beim Datenschutz halten wir uns streng an die gesetzlichen vorgegebenen Regelungen des Datenschutzes, insbesondere an die Vorschriften der EU-Datenschutzverordnung (DS-GVO). Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen des Mietvertrags und unserer Bearbeitung der Mietverträge für den Insolvenzverwalter erhoben. Diese Personenbezogenen Daten werden nur dann verarbeitet und ggf. an technische Dienstleister weitergegeben, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder diese für die Erfüllung des Mietvertrages erforderlich sind oder die DS-GVO oder ein anderes Gesetz die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt.

Gibt es eine neue Bankverbindung?

Wenn nunmehr ein Lastschrifteneinzug erfolgt, erfolgt dieser auf ein Konto der Schuldnerin, auf das nur noch der Insolvenzverwalter Zugriff hat. Wenn Sie selbst Zahlungen leisten wollen, können Sie diese Zahlungen nur noch auf das folgende Konto leisten. Bitte beachten Sie jedoch auch das Anschreiben, das Sie vom Insolvenzverwalter erhalten.

Institut:                        Deutsche Bank AG

Kontoinhaber:           Dipl.-Kfm. Dr. Max Liebig für RexXSPI GmbH

IBAN:                             DE22 7007 0024 0033 4060 15

BIC:                                DEUTDEDBMUC

Verwendungszweck: MEP-IP

Ändert sich was an dem monatlichen Mieteinzug?

Bitte beachten Sie das Anschreiben, das Sie vom Insolvenzverwalter zu Ihrem konkreten Vertrag erhalten. Wird der Vertrag fortgesetzt, ist die von Ihnen erteilte Einzugsermächtigung weiterhin gültig. In diesem Fall werden auch die Mieten wieder monatlich eingezogen.

Muss die Einzugsermächtigung widerrufen werden?

Nein, Ihre Einzugsermächtigung kann ganz normal bestehen bleiben.

Wer wartet zukünftig meine Solaranlage?

Wird Ihr Mietvertrag vom Insolvenzverwalter fortgesetzt, ist FinanzDesk Solar Management Ansprechpartner für alle Wartungsfragen und koordiniert die Wartungstermine. Bitte wenden Sie sich daher mit einer Anfrage zur Wartung Ihrer Anlage an die Mitarbeiter von FinanzDesk Solar Management.

Werden mit der MEP vereinbarte Termine noch wahrgenommen?

Die mit der MEP vereinbarten Termine können wir leider nicht bearbeiten. Sie können sich an die Mitarbeiter von FinanzDesk Solar Management wenden um ggf. einen neuen Termin zu vereinbaren.

Kann ich wegen der Insolvenz meinen Mietvertrag kündigen?

Es besteht aufgrund der Insolvenz kein Sonderkündigungsrecht.

Ich habe schon ein Ticket bei der MEP erstellt.

Bereits bestehende Tickets können von der FinanzDesk Solar Management nicht weiterbearbeitet werden. Bitte wenden Sie bei allgemeinen und technischen Fragen an die Mitarbeiter der FinanzDesk Solar Management.

Entstehen für mich zusätzliche Kosten durch die Insolvenz?

Nein.

Ist meine PV-Anlage weiterhin versichert?

Ja, Ihre Anlage ist weiterhin versichert.

An wen muss ich mich mit Versicherungsschäden wenden?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Mitarbeiter von FinanzDesk Solar Management.

Kann ich die PV-Anlage auf meinem Dach kaufen?

Nein, der Mietvertrag bleibt unverändert bestehen.

Wer kann Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden?

Jeder der eine Forderung auf die Insolvente Gesellschaft hat, kann diese Forderung im Insolvenzverfahren anmelden.

Welche Befugnisse hat die MEP nach der Insolvenz?

Die MEP hat zukünftig keine Befugnisse mehr in Bezug auf Ihre Anlage und Ihren Vertrag.

Was muss ich tun, wenn die MEP mich kontaktiert?

Die MEP ist nicht länger Ihr Ansprechpartner. Bitte wenden Sie sich daher an die Mitarbeiter der FinanzDesk Solar Management.

Wer oder was ist die RexXSPI GmbH?

RexXSPI GmbH ist der neue Firmenname der MEP Solar Miet- & Service III GmbH.

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